Die zehn Experten-Tipps zur
Schimmelvermeidung
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Bei einem bekannten Risiko von Schimmelvorkommen in einer
Wohnung kann man darauf zur Vermeidung leicht mit einigen
wenigen Anpassungen im Wohnverhalten reagieren. Ein Risiko ist
immer vorhanden:
In Altbauten bis Anfang der 80er Jahre
wegen geringem Wärmeschutz.
In Neubauten wegen hoher Baufeuchte,
insbesondere im ersten Winter.
Generell bei Vorhandensein dicht
schließender Fensterfugen
Bei hoher Feuchteproduktion der Bewohner,
z. B. durch viel Duschen,
Wäschetrocknen oder
viele Pflanzen in der Wohnung
1) Täglich mehrmals lüften
2) Im Winter nur Stoßlüftung
3) Immer nur kurz lüften
4) Lüften auch bei Regen
5) Feuchtebelastung direkt rauslüften
6) Alle Zimmer beheizen
7) Abwesenheit am Tage ohne Problem
8) Möbel mit Abstand zu Außenwänden
9) Kein Wäschetrocknen in der Wohnung
10) Keine Kellerlüftung im Sommer
1) Täglich mehrmals lüften
Mindestens 3-4 Mal täglich, darüber hinaus immer nach Anzeige
eines Hygrometers. Einmal tägliches lüften der Wohnung reicht
nur in den seltensten Fällen. Im Interesse einer hygienischen
gesunden Atemluft muss bei Anwesenheit der Bewohner
mindestens 3-4 Mal täglich gründlich gelüftet werden.
Die beste Orientierung bietet ein Hygrometer. In Altbauten (bis
ca. 1980) muss während des Winters (unter +5°C) bei Erreichen
von 50-55% r. F. gelüftet werden. In allen anderen Fällen muss die
Lüftung spätestens bei 60 - 65% r. F. erfolgen.
2) Im Winter nur Stoßlüftung
Eine Fensterbank muss frei bleiben, denn Kipplüftung kühlt aus
und erhöht die Heizkosten. Während der Heizperiode muss zum
effektiven Luftaustausch in jedem Raum das Fenster kurz ganz
geöffnet werden.
Bei vollgestellten Fensterbänken ist das nicht möglich, daher
benötigt jedes Zimmer ein ganz zu öffnendes Fenster.
In der Zeit von Oktober bis April hat Kipplüften nur nachteilige
Folgen. Der Luftaustausch erfolgt sehr schleppend. Dafür kühlen
die Raumflächen rund um das Fenster sowie der Boden stark aus.
Kipplüften ist für deutlich erhöhte Heizkosten verantwortlich.
3) Immer nur kurz lüften
Gewöhnlich 10 - 15 Minuten, bei Frost sind maximal 5 Minuten
völlig ausreichend.
Der Austausch verbrauchter Luft gegen Frischluft funktioniert bei
kalten Temperaturen sehr schnell.
Unter + 5° C genügen maximal 5 Minuten!
Bei wärmeren Außentemperaturen gilt die Faustregel:
bei 5 - 10° C Lüftungsdauer
5 – 10 Minuten
bei 10 – 15° C Lüftungsdauer
10 – 15 Minuten
über 15° C Lüftungsdauer beliebig,
nach Wohlbefinden
4) Lüften auch bei Regen
Kaltluft ist immer sehr trocken, auch bei Nebel oder Regen kann
und muss daher gelüftet werden. Auch bei Regen und Nebel
lüften! Kalte Herbst- oder Winterluft ist immer trockener als die Luft
in unseren Wohnungen. 100% feuchte Kaltluft enthält nur einen
Bruchteil des Feuchteinhalts warmer, verbrauchter Zimmerluft!
Kalte Luft kann nur wenig Feuchte aufnehmen. Selbst wenn
Kaltluft bei Regen oder Nebel 90 – 100% feucht ist: Aufgeheizt in
der Wohnung ergibt sich daraus trockene Warmluft mit ca. 30%
Feuchte, die wieder neue Wohnfeuchte bis zu 50 – 60%
aufnehmen kann. Damit es nicht mehr wird, muss erneut gelüftet
werden.
5) Feuchtebelastung direkt
rauslüften
Feuchteentwicklung in Bad oder Küche stets direkt nach draußen
und nie in die Wohnung abführen.
Luftfeuchte darf sich nicht über längere Zeit in der Wohnung
verteilen. Daher gilt für einzelne Räume:
Schlafzimmer: Morgens nach dem Aufstehen
Badezimmer: Sofort nach dem Duschen
und Baden
Küche: Während und nach dem Kochen
Wohnung: Alle Räume vor
dem Schlafengehen
6) Alle Schlafzimmer beheizen
Die Raumtemperaturen sollen nie dauerhaft unter 18° C
absinken. Türen zu weniger beheizten Räumen sind zu
schließen.
Achten Sie darauf, keine Räume auskühlen zu lassen. Kalte
Zimmer sind stärker schimmelgefährdet. Die Temperaturen
daher – auch in nicht dauernd genutzten Räumen – nicht unter
18° C fallen lassen.
Völliges Auskühlen und Aufheizen erhöht die Heizkosten.
Schlafzimmer mag man gern auch kälter. Bei Schimmelgefahr
muss dann tagsüber auf 18 – 20° C beheizt werden. Halten Sie
Türen zwischen warmen und kalten Wohnbereichen dringend
geschlossen. Feuchte Warmluft schlägt sich sonst in kalten
Zimmern nieder.
7) Abwesenheit am Tage
ohne Problem
Das Lüftungsverhalten bei Anwesenheit ist entscheidend. Dann
kann bei Abwesenheit nichts schiefgehen.
Wer den ganzen Tag nicht zuhause ist, sollte die Wohnung nicht
unter 18° C auskühlen lassen. Lüften ist nicht erforderlich,
solange keine hohen Feuchtebelastungen vorhanden sind.
Auch Berufstätige können dafür Sorge tragen, morgens,
abends und an Wochenenden ausreichend, entsprechend
den vorgenannten Orientierungen zu lüften. So kann während
der Abwesenheit kein Feuchtebestand entstehen.
8) Möbel mit Abstand
zu Außenwänden
Möbel an Außenwänden, besonders große Schränke,
benötigen mindestens 5 cm Abstand, in Altbauten mindestens
10 cm.
Außenwände sind insbesondere in Altbauten recht kalt. Dies ist
kein Baumangel, sondern durch das Baualter bedingt.
Besonders dort erweist es sich als günstig, dass hinter
Einrichtungsgegenständen aller Art nur wenig Bauwärme
gelangen kann und diese Flächen noch stärker abkühlen.
Je schlechter der Wärmeschutz der Außenwand, je kühler und
feuchter das Wohnklima, umso weiter muss Abstand zu
Außenwänden gehalten werden. Dazu können im Einzelfall 5
cm ausreichen, in vielen Fällen sind 10 cm erforderlich bis hin zu
20 cm in Extremfällen bei großen Möbelstücken.
9) Kein Wäschetrocknen in
der Wohnung
Wäschetrocknung in der Wohnung ist kein Problem bei sehr
guter Beheizung und Belüftung.
Wo immer möglich, sollte Wäsche in Trockenkellern, auf
Trockenböden oder im Freien getrocknet werden. Stehen diese
Möglichkeiten nicht zur Verfügung, dann kann mit besonderer
Sorgfalt auch in der Wohnung getrocknet werden.
Bei Wäschetrocknung in der Wohnung muss der betreffende
Raum gut beheizt sein. Die Tür ist geschlossen zu halten und
während der Trocknungsdauer muss mehrmals eine Stoßlüftung
erfolgen. So wird es auch langfristig zu keinen Schäden kommen.
10) Keine Kellerlüftung im Sommer
In Kellerräumen nur lüften, wenn es draußen kälter ist als
drinnen. Ein Sonderfall sind die kühlen Kellerräume in den
Sommermonaten. Bereits im Frühsommer ist die Warmluft von
draußen schädlich, weil ihre Feuchtelast an den kalten Bauteilen
und Einrichtungsgegenständen kondensiert. Im Gegensatz zum
Winter darf dann keine Belüftung erfolgen. Räume im Keller
sollten immer nur dann gelüftet werden, wenn es draußen kälter
ist als drinnen. Dies ist im Sommer gewöhnlich nachts oder in den
frühen Morgenstunden. Bei Wärmebedarf sollte statt
Außenlüftung eine Beheizung der Kellerräume auch im Sommer
erfolgen.
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